Harald Schlüter Wir sind in Kooperation mit:

RECHTSANWALT UND NOTAR
DR. JUR. HARALD SCHLÜTER, MLE
FACHANWALT FÜR STEUERRECHT
FACHANWALT FÜR HANDES- UND GESELLSCHAFTSRECHT

 


Kanzlei:


Schlüter, Riedenklau & Kollegen
Rechtsanwälte und Notare
Überörtliche Anwaltssozietät

D-33604 Bielefeld
Detmolder Straße 43

Telefon: +49 - (0)5 21 - 9 66 41 0
Telefax: +49 - (0)5 21 - 9 66 41 90

Internet: www.srd.net

Gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sind öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer und Steuerberater befugt in Angelegenheiten, mit denen sie beruflich befaßt sind, auch die rechtliche Bearbeitung zu übernehmen, soweit diese mit den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters in unmittelbarem Zusammenhang steht und diese Aufgabe ohne die Rechtsberatung nicht sachgemäß erledigt werden kann.

Für darüber hinausgehende Fragen der rechtlichen Beratung und Gestaltung oder für die Lösung spezieller rechtlicher Problemstellungen sowie notarielle Beurkundungen/Beglaubigungen nutzen wir die juristischen Fachkenntnisse unseres Kooperationspartners.

Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Notare sind die beiden einzigen Berufsstände in Deutschland, die zur Führung eines Siegels befugt sind. Das Siegel besitzt öffentlichen Glauben.